Einschränkungen bei der Betreuung
Kein Personal: Wenn Stader Kita-Kinder zu Hause bleiben müssen
Im Kita-Bereich fehlen Fachkräfte. Der Personalmangel ist vielerorts schon spürbar. Oftmals müssen Kommunen die Öffnungszeiten einschränken oder Betreuungsangebote reduzieren. Eines von vielen Beispielen ist Stade. Weil man keine Kita-Fachkräfte findet und zusätzlich noch Personal wegen Krankheit ausfällt, mussten vor Kurzem Maßnahmen ergriffen werden, die wiederum für Ärger bei den Eltern sorgten: In einer Kita wurden drei Ganztagsgruppen zu zwei Gruppen zusammengelegt, in einer weiteren Kita wurde aus zwei Gruppen eine gemacht. Die Stadt sah keine andere Möglichkeit, die Personalausfälle zu kompensieren. Gesetzliche Vorgaben zum Betreuungsschlüssel verhindern derzeit pragmatische Lösungen. Diese starren Regelungen führen immer wieder dazu, dass bei krankheitsbedingten Ausfällen auch in anderen Kitas im Landkreis Stade kurzfristig Öffnungszeiten reduziert oder Notgruppen eingerichtet werden müssen.
Gesetz sieht starren Betreuungsschlüssel vor
Nach dem niedersächsischen Kita-Gesetz müssen Gruppen sowohl in den Kern- als auch in den Randzeiten von mindestens zwei pädagogischen Fachkräften betreut werden, wobei davon mindestens eine Person als Erzieher bzw. Erzieherin ausgebildet ist. Das bedeutet, dass pädagogische Assistenzkräfte ohne die Anwesenheit von Erziehern - selbst wenn sie zu zweit sind - keine Gruppe betreuen dürfen. Sollte dieser personelle Schlüssel nicht erfüllt werden können, müssen Betreuungszeiten eingeschränkt oder sogar Gruppen aufgelöst werden. Nachmittagsangebote gebe es immer weniger, "da für die späten Zeiten wenig bis kein Personal zur Verfügung steht", heißt es aus dem Stader Rathaus auf WOCHENBLATT-Nachfrage. Diese kurzfristigen Personalausfälle würden die Kita-Leitungen immer wieder vor große Schwierigkeiten stellen.
Keine "flexiblen Lösungsansätze" möglich
Wegen der Gruppenzusammenlegungen in den beiden #+Stader Kitas können derzeit knapp 40 Kinder nicht betreut werden. Die Eltern mussten zuvor angeben, ob und für welchen Zeitraum die Betreuung ihres Kindes "absolut notwendig" ist. Für die Entscheidung, ob ein Kind in der Betreuung bleibt, wurden Kriterien wie Berufstätigkeit beider Elternteile, bestehender Förderbedarf oder das familiäre Umfeld herangezogen. Die Stadt sieht wegen der gesetzlichen Vorgaben derzeit keine "flexiblen Lösungsansätze", um fehlendes Personal zeitnah zu ersetzen. Früher seien Beschäftigte aus anderen Kitas eingesetzt worden. Diese Option bestehe aufgrund der jetzigen Personallage nicht mehr.
23 Stellen sind derzeit unbesetzt
Derzeit werden in den Kindertagesstätten der Hansestadt Stade 216 pädagogische Fachkräfte beschäftigt. Im Stadtgebiet gibt es 30 Kitas, davon befinden sich 14 in städtischer Trägerschaft. Diese 14 Kitas verfügen über 21 Gruppen im Elementarbereich und elf Krippengruppen. Außerdem gibt es 23 altersübergreifende Gruppen und zwei Hortgruppen. Um alle vakanten Stellen in den städtischen Einrichtungen zu besetzen, müssten 23 Kita-Fachkräfte eingestellt werden. Diese freien Stellen sind aufgrund von Arbeitsplatzwechseln, Kündigungen oder Langzeiterkrankungen unbesetzt. Die kurzfristigen und nicht planbaren Ausfälle sind hierbei gar nicht berücksichtigt. Aktuell stehen 236 Kinder auf der Warteliste die Stader Kitas, dabei handelt es sich um 151 Elementarkinder, 77 Krippenkinder und acht Hortkinder.
Insbesondere auf die kurzfristig angekündigten Einschränkungen der Betreuungszeiten haben die Eltern nach Auskunft der Stadt "sehr betroffen, verärgert und hilflos" reagiert. "Uns ist sehr bewusst, dass alle Eltern in Notsituationen geraten" - gerade wenn diese berufstätig seien, so der städtische Pressesprecher Stefan Voigt. Seitens der Stadt nehme man die Sorgen der Eltern sehr ernst. Die Verwaltung bemühe sich darum, im Einzelfall Lösungen zu finden.
Land muss Ausnahmen zulassen
Sinnvolle Lösungsansätze, um halbwegs angemessen auf die personelle Misere zu reagieren, sind aus Sicht der Stadt aber nur umsetzbar, wenn die starren rechtlichen Rahmenbedingungen gelockert werden. Dies gilt hauptsächlich für die Möglichkeit zur Durchmischung der Gruppen in den Kernzeiten und den Einsatz von zwei pädagogischen Assistenzkräften in den Kernzeiten im Rahmen einer Ausnahmeregelung. Aktuell bestehe nur die Möglichkeit, im Ausnahmefall auf Antrag beim Landesjugendamt zwei pädagogische Assistenzkräfte in den Randzeiten einzusetzen, sofern in dieser Randzeitgruppe keine Krippenkinder betreut werden, so die Stadt. "Es ist dringend erforderlich, dass diese Ausnahme auch für Krippenkinder gilt und auf die Kernzeit ausgeweitet wird."
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