Betrug und schwerer Bankrott
Ballon-Betrüger Karsten F. erneut vor Gericht
Das klingt nach deinem Déjà-vu: Karsten F. (60) aus Handeloh (Landkreis Harburg), der seit dem Jahr 2011 immer wieder als Ballonbetrüger Schlagzeilen macht und über den das WOCHENBLATT mehrfach berichtete, steht erneut vor Gericht. Die Anklagen, die seit Montag vor dem Amtsgericht Tostedt verhandelt werden: steuermäßiger Betrug zum Nachteil von 465 (!) Geschädigten mit einem Schaden von 150.000 Euro durch den Verkauf von nicht eingelösten Gutscheinen für Heißluftballonfahrten sowie besonders schwerer Fall des Bankrotts mit einem Schaden von 200.000 Euro. Letzteres ist zum Beispiel der Fall, wenn jemand einen Teil seines Vermögens, das zur Insolvenzmasse gehört, beiseiteschafft, verheimlicht oder zerstört und darüber hinaus etwa aus Gewinnsucht handelt oder besonders viele Personen in wirtschaftliche Not bringt.
Die Betrugsfälle sowie der schwere Bankrott ereigneten sich zwischen 2017 und 2018.
Nach der Anklageverlesung führten die Prozessbeteiligten bereits Gespräche, sodass es am zweiten Prozesstag eine "förmliche Verständigung" gab, wie es im Gerichtsdeutsch heißt. Dem Angeklagten Karsten F. wurde bei einem Geständnis eine Gesamtfreiheitsstrafe von eineinhalb bis zwei Jahren - also im noch bewährungsfähigen Bereich - in Aussicht gestellt. Neben der Freiheitsstrafe droht ihm zudem die Einziehung von 200.000 bis 250.000 Euro, die an Geschädigte gezahlt werden sollen.
Der Wiederholungstäter
Rückblick: Bereits Ende Juni 2017 stand Karsten F. erstmals vor dem Amtsgericht Tostedt. Der damalige Vorwurf: schwerer Betrug in 60 Fällen und „Fliegen ohne Lizenz“ in 30 Fällen. Doch dessen völlig ungeachtet bot F. weiterhin Gutscheine über seine verschiedenen Internetseiten an. Laut Anklage sollte F. zwischen 2011 und 2015 über seine zahlreichen Firmen Gutscheine für Ballonfahrten verkauft haben, obwohl er wusste, dass er gar nicht über genügend Kapazitäten verfügte. Zusätzlich soll er ab 2012 mehrere Ballonfahrten durchgeführt haben, ohne die entsprechende Lizenz zu besitzen.
Im Verlauf des damaligen Prozesses wurde das Ausmaß der Betrügereien deutlich: Demnach war der Handeloher an 13 Unternehmen beteiligt, über die er Tickets für Ballonfahrten angeboten beziehungsweise Ballonfahrten abgewickelt hat. Rund 7.000 Gutscheine für Heißluftballonfahrten hatte F. nicht eingelöst. In dieser Zeit hatte F. mutmaßlich Einnahmen von fast zwei Millionen Euro generiert. Die damals bereits geführten umfangreichen Ermittlungen umfassten den Zeitraum von 2011 bis 2014.
Im Dezember 2017 bekannte sich Karsten F. des Betruges, der Insolvenzverschleppung und der Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen für schuldig. Auch das bereits damals Ergebnis eines Deals zwischen den Prozessbeteiligten. Das Gericht verurteilte F. unter anderem wegen Betrugs im besonders schweren Fall zu einer Haftstraße von 20 Monaten. Die Strafe wurde zunächst zur Bewährung ausgesetzt, die später von einer Richterin widerrufen wurde, sodass F. ins Gefängnis kam. Zudem untersagte das Gericht Karsten F. jegliche Beteiligung an Unternehmen des Luftfahrtgewerbes. Das Verbot trat zum 30. April 2018 in Kraft.
Im April 2019 musste sich Karsten F. zum zweiten Mal wegen Steuerhinterziehung und einem besonders schweren Fall von Bankrott vor der Großen Strafkammer am Landgericht Stade verantworten.
• Die aktuellen Anklagen beruhen auf Vorfällen zwischen September 2017 und September 2018. Die Verhandlung wird kommende Woche fortgesetzt.
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