Puffbetreiber ist arm dran
Angeklagter: Sein Bordell erziele nur Einnahmen auf Hartz-IV-Niveau
jd. Buxtehude. Wer sich mit dem Gedanken trägt, sein Geld im ältesten Gewerbe der Welt zu verdienen: Es lohnt sich offenbar nicht, einen "Puff" zu betreiben - zumindest wenn man den Worten eines Bordellbesitzers glaubt, der jetzt vor dem Buxtehuder Amtsgericht wegen Beihilfe bei einem Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz angeklagt wurde. Sein "Laden" werfe nichts ab, er erziele allenfalls "Einnahmen auf Hartz-IV-Niveau" ließ der 43-Jährige über seinen Anwalt erklären, als es um die Höhe der Geldstrafe ging. Richter Erik Paarmann verzichtete nämlich auf eine Beweisaufnahme und stellte das Verfahren gegen eine Geldauflage in Höhe von 300 Euro ein.
Dem Angeklagten war vorgeworfen worden, in seinem Etablissement in Dollern eine Ukrainerin illegal als Prostituierte beschäftigt zu haben. Die Frau sei lediglich mit einem Schengen-Visum eingereist und habe keine Arbeitsgenehmigung gehabt, so die Staatsanwältin. Der Anwalt des Bordell-Betreiber wies den Vorwurf des Vorsatzes zurück: Sein Mandant sei neu in der Branche gewesen und habe sich mit der Gesetzeslage nicht ausgekannt.
Ziemlich dumm gelaufen, dass nur wenige Wochen nach Eröffnung eine Razzia durchgeführt wurde: Die "ukrainische Mitarbeiterin" erhielt einen Ausweisungsbescheid, der Neuling im horizontalen Gewerbe einen Strafbefehl. Dagegen legte der Mann Widerspruch ein, so dass es zum Verfahren vor dem Amtsgericht kam.
Der Fall wurde schnell abgehandelt und übrig bleibt die Erkenntnis, dass man mit einem Freudenhaus keine Freude hat, wenn es so wenig Geld einbringt. Der arme Mann ist zu bedauern.
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