Schadensersatz des Landes nur aus Kulanz
Lühe-Flut: Anwalt sieht Haftung beim NLWKN
Vor dem Sommer soll es für die Betroffenen der Lühe-Flut keine Entschädigung vom Land geben - und dann auch nur aus Kulanz. Der für die Schließung der Fluttore am Lühe-Sperrwerk verantwortliche Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) sieht sich nach Auffassung seiner Direktorin Anne Rickmeyer nicht in der Haftung - mit der eigenwilligen Begründung, es habe sich um einen technischen Fehler gehandelt. Rickmeyers Behauptung, ihre Behörde sei rechtlich...