Ein Video als Beweismittel: Dashcam-Aufnahmen könnten die Arbeit der Verkehrsrichter erheblich erleichtern
(jd). Ein Strafverfahren vor dem Buxtehuder Amtsgericht: Angeklagt war ein vermeintlicher Raser, der ein riskantes Überholmanöver vorgenommen haben soll. Das gilt als vorsätzliche Gefährdung des Straßenverkehrs und kann mit Gefängnis geahndet werden. Auch wenn nur eine Geldstrafe verhängt wird, ist der Führerschein dann weg. Für den Angeklagten - einen Handelsvertreter - stand daher die berufliche Existenz auf dem Spiel. Doch die Anklage beruhte nur auf der Aussage eines Zeugen - desjenigen,...