Nach der A26-Ratssitzung: Die Entscheidung anfechten?
tk. Buxtehude. Am Montagabend ist die Entscheidung nach heftigem Streit gefallen: Der Buxtehuder Rat zieht die Klage gegen den A26-Planfeststellungsbeschluss zurück. Noch am Dienstag ging ein entsprechendes Schreiben an das Oberverwaltungsgericht Lüneburg raus. Ausgestanden ist der Konflikt aber noch nicht. Einige Ratsmitglieder denken halblaut darüber nach, ob das Votum juristisch angefochten werden kann. Ein weiteres Thema: Wie geht die Buxtehuder Politik künftig damit um, wenn via Facebook und Co. zumindest theoretisch die ganze Internet-Welt bei einer Ratssitzung dabei sein kann?
Dass es Überlegungen zu weiteren juristischen Scharmützeln gibt, hat mit der sechsmonatigen Wiedervorlagensperre für abgearbeitete Ratsthemen zu tun. Das ist in der Geschäftsordnung des Rates so geregelt. Trotzdem wurde bei der A26-Klage nach nur vier Wochen erneut abgestimmt. Ein Verstoß?
Ralf Dessel, Fachbereichsleiter in der Stadtverwaltung und Verwaltungsjurist, ist überzeugt, dass die Entscheidung vom Montag Bestand hat. Grund: Der Verwaltungsausschuss (VA) könne auch ohne neue Sachlage empfehlen, dass ein Thema auch vor Ablauf der Frist erneut auf die Tagesordnung des Rates gesetzt werde.
Theoretisch denkbar wäre ein Organstreitverfahren. Ratsmitglieder können den VA oder auch andere Teile des Rates und sogar den Bürgermeister verklagen – wegen eines Verstoßes gegen die Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz. Dessel sieht dafür aber keine Chancen.
Während der hitzigen Ratsdebatte sorgte außerdem eine für Buxtehude neue Form der Öffentlichkeit für Aufregung: Die „A26 jetzt“-Initiative berichtete in Echtzeit via Facebook – anfangs auch mit aktuellen Bildern – über die Sitzung. Mehrfach unterbrach Bürgermeister Jürgen Badur die Debatte, um das Fotografieren und Filmen zu unterbinden. Das betraf bei der Abstimmung sogar die lokale Presse. Eine völlig überzogene Reaktion? Zumal in der Geschäftsordnung des Rates nur steht, dass Sitzungen öffentlich sind.
Laut Jurist Dessel besagen Urteile sowie Kommentierungen zu Gesetzen, dass es reicht, wenn ein einziges Ratsmitglied etwas gegen Filmaufnahmen habe. Dann sei das Filmen verboten. Grund: Bei Feierabend-Politikern könne außergewöhnliches Medieninteresse zur Redehemmung führen. „Ratsmitglieder haben nicht Kanzlerin Merkels Medienerfahrung.“ Dessel spricht aber von einem „Spannungsfeld“. Denn die fast grenzenlosen Möglichkeiten des Internet, machen eine Teilhabe der Öffentlichkeit an Sitzungen grundsätzlich einfacher. Offenbar muss die Buxtehuder Politik noch lernen, damit zu leben.
Einigkeit besteht in einer Sache: Die Facebook-Seite der „A26-jetzt“-Gruppe enthielt Entgleisungen. Es war davon die Rede, dass die Klagebefürworter der ersten Ratssitzung "an die Wand gestellt werden" sollten und sich der grüne Fraktionschef Michael Lemke besser "nicht mehr aus dem Haus trauen soll".
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