Kreis-Abfallausschuss diskutiert über die fehlenden Müll-Millionen
Müllgebühren steigen
sc. Stade. Gebührenerhöhung für Abfall und ein Ausgleich über den Kreishaushalt 2020: So lautet die Lösung, um dem enormen Fehlbetrag bei der Abfallwirtschaft entgegenzuwirken. In der Ausschusssitzung für Abfall und Kreislaufwirtschaft des Landkreises Stade stellte die Anwältin Katrin Jänicke vom Anwalts- und Wirtschaftsprüferbüro Gaßner, Groth, Siederer & Coll (GGSC) aus Berlin ihre Ergebnisse zu den fehlenden Müll-Millionen vor. Der Landkreis hatte sie mit der Überprüfung der Gebührenkalkulation der vergangenen Jahre beauftragt (das WOCHENBLATT berichtete).
Fakt ist: Niemand habe sich mit dem Geld bereichern wollen, keine Rechnung sei liegen geblieben, so Jänicke. "Die Über- und Unterdeckungen aus den Vorjahren im Bereich der Abfallgebühren wurden formal zutreffend in Kalkulationen einbezogen." Aber: Ein tatsächlicher Ausgleich der fehlenden Summen durch eine erforderliche Anhebung der Abfallgebühren habe nicht stattgefunden. So konnten sich das enorme Minus im Leistungsbereich Altholz mit 1,5 Millionen Euro, bei der Sperrmüllentsorgung mit 4,4 Millionen Euro und im Bereich der Abfallbeseitigung mit 2,8 Millionen Euro anhäufen.
Grundsätzlich ist so eine Summierung laut Kommunalabgabengesetz auch möglich. Innerhalb von drei Jahren muss allerdings sowohl ein finanzielles Minus als auch ein Plus ausgeglichen werden. Allerdings: "Der Ausgleichszeitraum bezüglich der Nachkalkulation 2018 ist noch nicht abgelaufen und endet erst 2022", erklärte Jänicke. Bei einer rein formalen Betrachtung sei daher ein Ausgleich der Unter- und Überdeckungen vollständig möglich, so Jänicke weiter. Obwohl eine Gebührenerhöhung notwendig sei, riet die Anwältin aus rechtlichen Gründen, jetzt nicht den kompletten Fehlbetrag auf die Gebührenzahler abzuwälzen.
Um diese Probleme zukünftig zu vermeiden, sollten rechtzeitige Gebührenerhöhungen stattfinden, so dass eine Aufsummierung in mehreren aufeinanderfolgenden Jahren ausgeschlossen sei, so Jänicke.
Der Fehlbetrag von 2,9 Millionen Euro aus dem Jahresabschluss 2018 des Regiebetriebes Abfallwirtschaft solle über den Kreishaushalt 2020 ausgeglichen werden.
Im Zuge der Gebührenanpassung für 2021 werden die Grundgebühren von 1,52 Euro auf 3,50 Euro im Monat steigen. In Zukunft sollen 40 Prozent der Fixkosten über die Grundgebühr abgedeckt werden. Die weiteren Kosten beim Restabfall (14-tägig, 60 Liter) steigen von 8,07 Euro auf 8,34 Euro im Monat und beim Bioabfall (14-tägig, 60 Liter) von 1,40 Euro auf 3,41 Euro im Monat. Ein Beispiel: Für einen Vier-Personen-Musterhaushalt steigt durch die Gebührenanpassung die monatliche Belastung von 10,99 Euro auf 15,25 Euro.
Einige Fragen blieben in der Ausschusssitzung allerdings offen: Wer die Verantwortung für die fehlenden Müll-Millionen trägt, warum es keine rechtzeitige Gebührenanpassung gab und wie in Zukunft die Abfallwirtschaft transparenter dargestellt werden kann, wurde in der Sitzung nicht geklärt. Auch die konkrete Frage, wieso - trotz rechnerischer Möglichkeit eines Ausgleichs - nur 3,5 Millionen Euro anstatt der gesamten Summe von 7,6 Millionen Euro der Sperrmüllkosten (Nachberechnung 2016) in die Gebührenkalkulation 2018 einbezogen wurde, blieb unbeantwortet.
Redakteur:Saskia Corleis |
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