Kein Rechtsanspruch auf Schadensersatz
Lühe-Flut: Land macht Betroffene zu Bittstellern
So werden Geschädigte zu Bittstellern: Die Betroffenen der Lühe-Flut vom 28. Mai sollen keinen Anspruch auf Schadensersatz haben. Die Begründung des Landes: Nach den jetzigen Erkenntnissen sei ein technischer Fehler im Meldesystem und nicht menschliches Versagen dafür verantwortlich, dass die Fluttore des Lühe-Sperrwerks nicht geschlossen wurden. Die Betroffenen, denen insgesamt ein Schaden von mehr als eine Million Euro entstanden ist, sollen jetzt in Demut abwarten, bis das Land ihnen...