Brennende Tannenbäume
Wunderkerzen im Weihnachtsbaum grob fahrlässig - Versicherung muss Brandschaden nicht übernehmen!
Wer Wunderkerzen, die nach einem Warnhinweis auf der Packung nur im Freien verwendet wer-den dürfen, in den geschmückten Weihnachtsbaum in der Wohnung integriert und dort anzündet, riskiert auf dem Brandschaden sitzen zu bleiben. Dies betont Haus & Grund Buxtehude e. V. unter Bezug auf ein Urteil des LG Offenburg vom 17.10.2002 (Az. 2 O 197/02). Der 1.Vorsitzende von Haus & Grund Buxtehude e.V. André Grote erklärt dazu: In dem entschie-denen Fall haben die im Weihnachtsbaum dekorierten...