Urteilsbegründung liegt jetzt vor
Oberverwaltungsgericht: Stader Surfpark passt nicht in ein Industriegebiet
Der Bebauungsplan für den Stader Surfpark ist unwirksam. Dieses Urteil fällte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg Anfang Oktober. Jetzt liegt die schriftliche Urteilsbegründung vor. Darin monieren die Richter neben einer falschen Einschätzung hinsichtlich der negativen Auswirkungen auf das Landschaftsbild und einem "handwerklichen" Fehler beim nicht erfolgten Ausschluss von Bordellen als wichtigsten Punkt einen Konflikt mit den Zielen der sogenannten Raumordnung. Während sich die...