Gegner haben Juraprofessor beauftragt
Stader Surfpark: Macht ein Gutachten die Pläne zunichte?
Im Oktober 2024 erklärte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg den Bebauungsplan für den Stader Surfpark für unwirksam. Ein zentraler Kritikpunkt war die Nichtvereinbarkeit des Bauprojekts mit den Zielen der Raumordnung. Das geplante Surfpark-Areal befindet sich in einem Vorranggebiet für Schwerindustrie - entsprechend den Vorgaben des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) des Landkreises, das verbindlich für Bauleitplanungen der Kommunen ist. Damit das Projekt doch noch realisiert werden...